Das Europäische und das Deutsche Datenschutzrecht in Form der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erwarten die Einführung eines Datenschutzmanagements im Unternehmen,
Darüber hinaus schreibt das Bundesdatenschutzgesetz für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn sich mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Wir bieten Datenschutzseminare zur Stärkung Ihrer unternehmerischen Kompetenz und zur verpflichtenden Stellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.
Mögliche Seminarthemen könnte sein: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach DSGVO und BDSG, Fachkraft für Datenschutz nach DSGVO und neuem BDSG, Datenschutz und Datensicherheit als Kompaktkurs für Entscheider, Einführung in die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Praxis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Einführung eines Datenschutzmanagements gem. EU-DSGVO oder die praktische Umsetzung der DSGVO für Datenschutzkoordinatoren.