Gabelstapler, Hubwagen, Seitenmaststapler, Ameisen, Schlepper und Zugmaschinen spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Das Ziel der Aus- und Weiterbildung für Führer-/innen von Gabelstaplern und Hubwagen ist, diese Flurförderfahrzeuge sicher und effizient bedienen zu können. Gemäß BGV A1 §4 ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, trotz erfolgter Ausbildung das Fahr- und Steuerpersonal einmal jährlich zu unterweisen.
Hydraulische Hubarbeitsbühnen sind Höhenzugangsmittel, die ein bequemes Arbeiten in der Höhe ermöglichen. Mit dem Einsatz von Arbeitsbühnen sind zahlreiche Risiken für die Gesundheit und das Leben des Bedieners, sich im Arbeitsumfeld aufhaltender Personen sowie materielle Risiken verbunden. Durch eine Bedienerschulung werden Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen vermittelt und Risiken reduziert. Ziel einer Bedienerschulung ist die optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit allgemeinen Sicherheitshinweisen und bauformenspezifischen Sicherheitshinweisen. In Deutschland wird durch die berufsgenossenschaftlichen Regeln (DGUV-Regel 100-500) und Grundsätze (DGUV-Grundsatz 308-008) festgelegt, dass die Bediener von Hubarbeitsbühnen im Führen und Bedienen dieser Geräte unterwiesen und ausgebildet sein müssen sowie die Befähigung hierzu dem Unternehmer nachzuweisen haben. Kranführer für Turmdrehkrane, Autokrane, Lkw-Ladekrane, Hallenkrane, Brückenkrane, Portalkrane und Hafenkrane müssen gemäß DGUV-Vorschrift 52/53 aus und weitergebildet werden.
Die Gesetzeslage für Ladungssicherung ist eindeutig: Alle Personen, die an der Ladungssicherung beteiligt sind, stehen in der Verantwortung. Die Ladung darf bei plötzlicher Ausweichbewegung, wie auch bei Vollbremsung, nicht verrutschen. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Es empfiehlt sich eine Schulung nach VDI 2700a. Regale und Tore sind regelmäßig zu prüfen. Dabei ist der Zustand der Bauteile und Einrichtungen, die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen und die Kennzeichnung zu prüfen.