Berufskraftfahrer/-in ist in Deutschland die Berufsbezeichnung für qualifizierte Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt. Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen eine ADR-Bescheinigung, die in allen europäischen Staaten gültig ist. Der Gefahrgutführerschein wird für bestimmte Gefahrgutklassen erteilt. Es gibt neun verschiedene solcher Gefahrgutklassen. Um den „ADR-Schein“ (5 Jahre Gültigkeit) zu bekommen, muss eine mehrtägige Schulung besucht werden und eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden. Für die Klassen 1 und 7 gelten besondere Voraussetzungen. Die einzelnen Module bei der Weiterbildung von Berufskraftfahrern sind Eco-Training, Kontrollgeräte und Sozialvorschriften, Sicherheit im Fokus, Der Kunde im Mittelpunkt, Ladungssicherung optimieren und Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät und den lenk- und Ruhezeiten. Nach erfolgreichem absolvieren der Weiterbildung (alle 5 Jahre) erfolgt der Eintrag der Kennziffer 95 in den Kartenführerschein.